Stationsbeschreibung bzw. Gegebenheiten (Stand: 2010)
Betrieb wird hauptsächlich im 80m-Band auf der Kurzwelle durchgeführt.
Dafür steht mir ein 100W-TRX mit einer Eigenbau-Linear-PA (36 Stk. IRF820-MosFet), ein 52m-Dipol mit 26m Feederleitung und
ein symmetrischer Eigenbaukoppler zur Verfügung.
Die Anlage kann von 160m bis 10m mit 750W Ausgangsleistung betrieben werden.
Für 2m und 70cm betreibe ich ein FM-Mobilgerät mit ca. 20W Ausgangsleistung an einer X-300N Vertikalantenne.
Der 1. Fall von elektromagnetischer Unverträglichkeit
Ereignete sich nach der Inbetriebnahme meiner 1. KW-PA (SB220) im Jahre 2003. Mein Nachbar in unserer Doppelhaushälfte meldete
mir "Störungen" in seinem Telefon und Fernseher.
Es hat einige Zeit gedauert bis ich klar machen konnte was der Unterschied zwischen "Störungen" und, wie in seinem Falle,
"störende Beeinflussungen" sind. Ich durfte mir dann aber seine beeinflussten Anlagen anschauen.
Das Telefon war ein DECT-Homehandy (Sinus...?) von der Telekom und der Fernseher wurde über eine Sat-Anlage betrieben.
Bei der in Augenscheinnahme des Receivers enddeckte ich ein Sat-Koaxialkabel welches ohne F-Stecker auf die
Receivereingangsbuchse geschoben wurde.
Ich gab den Hinweis dass die Verkabelung erst einmal in Ordnung gebracht werden sollte und das es für das Telefon einen
Endstörsatz von der Telekom gäbe. Vorsorglich bestellte ich auf meine Kosten 50m gutes Sat-Kabel und einige F-Stecker.
Da ich weiter meinen KW-Betrieb machte, kam innerhalb kürzester Zeit mehrfach mein Nachbar zu mir und beschwerte sich bei mir
über "Störungen", ohne aber irgendetwas an seiner Installation geändert zu haben. Ich gab Ihm dann die Telefonnummer von der
für mich zuständigen Bundesnetzagentur in Bremen.
Nach einiger Zeit kamen auch 2 Herren von der BNetzA und nahmen die Anlagen bei meinem Nachbarn in Augenschein.
Danach gingen die Herren mit meiner BEMFV-Anzeige in der Hand, an meiner Grundstücksgrenze entlang.
Bei mir wurde weiter nichts begutachtet.
Im Anschluss blieben weitere Störmeldungen von meinem Nachbarn aus.
Nach ca. 2 Monaten fragte mich mein Nachbar bei Gartenarbeiten ob ich denn noch funken würde. Es sind keine "Störungen"
mehr vorhanden! Ich habe weiterhin ohne Änderungen meinen KW-Betrieb durchgeführt. Merkwürdig!
Mir ist bis heute nicht bekannt was meinem Nachbarn geraten wurde und was er verändert hat. Egal, der Fall hatte sich erledigt.
Der 2. Fall von elektromagnetischer Unverträglichkeit
Im Sommer 2009, bei Straßenreinigungsarbeiten, sprach mich ein Nachbar von gegenüber an.
Er teilte mir mit, das er Gesprächsteile von meinen KW-Aussendungen in seinen aktiven PC-Lautsprechern höhren könnte.
Eventuell könnten Ringkerne helfen die ich aber erst bestellen müsste, darauf meine Antwort.
Eine Woche später bin ich mit einem Quad verunglückt und zog mir dabei einige Knochenbrüche zu. Nach 11 Tagen
Krankenhausaufenthalt kam ich zurück in mein Haus und konnte an den morgendlichen 80m-Runden teilnehmen.
Es erreichte mich eine e-Mail von einem weiteren Nachbarn mit der Mitteilung, das ich durch meine Aussendungen sein Telefon
und sein W-Lan lahm legen würde. Im Weiteren sollte ich die Störungen unterlassen, da ich gegen die AFuV verstoße!
Auf die e-Mail habe ich mit Hinweisen zu Störungen, störenden Beeinflussungen, AFuV, EMV, über nicht bestimmungsgemäßen
Nebenwellenempfang und den Amateurfunkdienst geantwortet. Desweiteren gab ich Ihm die Empfehlung seine Anlagen durch
Fachpersonal begutachten bzw. installieren zu lassen, falls er das nicht könne. Die Telefonnummer für die Störmeldung an die
BNetzA habe ich auch genannt.
Der Nachbar von gegenüber (PC-Lautsprecher) wohnt in ca. 25m und der 2. Nachbar (Telefon, W-Lan) in ca. 150m Entfernung von
mir. Wie sich herausstellte, hatten sich beide Herren gegenseitig beraten.
Einige Tage später kam der 1. Nachbar zu mir und teilte mir mit, dass ich immer noch in seinen Lautsprechern zu hören sei.
Er fragte mich ob ich denn schon die Ringkerne in meiner Anlage verbaut hätte!
Das an seiner PC-Anlage Veränderungen vorgenommen werden müssten weil der Hersteller vermutlich einige Bauteile "vergessen"
hat, traf auf ein völliges Unverständnis. Ich sei doch der Verursacher der "Störungen" nicht die neu eingekaufte PC
Sorrount-Anlage von Logitech. Ein anderer PC mit Boxenanlage am gleichen Standort bleibt allerdings ruhig.
Weitere Erörterungen und Aufklärungsversuche meinerseits brachten kein brauchbares Ergebnis. Man gab mir zu Verstehen das
ich mir meiner Sache nicht zu sicher sein sollte, die Bundesnetzagentur ist bereits eingeschaltet! Die Fronten waren
verhärtet.
Es kam wie es kommen musste. Ein weiteres Mal kam Nachbar 1 zu mir, um mir mittzuteilen dass ich beim "skypen" in seinen
Lautsprechern zu hören bin. Ich bat darum doch den anderen PC oder einen Kopfhörer zu nehmen. Die Sache eskalierte.
Ich sollte sofort meine Sendungen einstellen, schließlich bin ich der Verursacher der Störungen.
Nach einigen hin und her habe ich Ihn auf Gehilfen stehend, meines Grundstückes verwiesen. Mir wurde eine einstweiliege
Verfügung angedroht. Es kamen noch weitere Drohungen von beiden Nachbarn per E-Mail. Argumentation zwecklos,
beratungsresistent!
Im Januar 2010 sind dann endlich 3 Messfahrzeuge mit insgesamt 6 Herren von der BNetzA vorstellig geworden.
In meiner KW-Antennenzuleitung wurde ein Messkopf installiert um die Leistung meiner Aussendungen festzustellen.
Mit 2 Herren von der Agentur, einem befreundeten OM aus der Nachbarschaft als Zeuge und mir an meiner Anlage, weiteren
jeweils 2 Herren mit Messeinrichtungen bei Nachbar 1 und 2 wurden dann mit 762 Watt auf 80m Testaussendungen durchgeführt.
Dabei wurde ein Protokoll erstellt. Den Herren der BNetzA ging es dabei nicht um die Einhaltung von Personenschutz- oder
HSM-Grenzwerten sondern wie zu erwarten nur um die evtl. vorhandenen EMV-Probleme bei den Nachbarn.
Nach kurzer Zeit wurden die Messungen bei Nachbar 2 (Telefon und W-Lan) eingestellt, da dort keine Beeinflussungen
festgestellt werden konnten. Die erreichte HF-Spannung an dieser Stelle ist auch zu gering gewesen.
Beim 1. Nachbarn konnte nach 2 Stunden Testaussendungen eine Lösung an seinen PC-Boxen durch die BNetzA gefunden werden.
Am PC-Standort des Nachbarn sind Spitzenspannungen von max. 4V/m gemessen worden. Auf den Effektivwert heruntergerechnet
ergeben das ca. 2,8V/m.
Zum Abschluss habe ich um eine Kontrollmessung an meiner Grundstücksgrenze gebeten. Die notwendigen Messgeräte waren ja bei
den Herren von der BNetzA schon vorhanden. Die Messung wurde auch von den freundlichen Herren der BNetzA durchgeführt.
Meine Berechnungen konnten bestätigt werden. Von den beiden Nachbarn habe ich seit dem Tage der BNetzA-Messungen keine
weiteren Nachrichten oder Beschwerden erhalten.
Allerdings warte ich immer noch auf "wichtige Informationen" von einem der beiden Nachbarn, die mir vorenthalten worden sind.
Das ist dann wohl eine Flaschmeldung gewesen. Der Nachbar von gegenüber hat sich dann noch einmal an anderer Stelle,
im „Hamradioboard“ unter http://www.hamradioboard.de gemeldet!
Hier ein Auszug seiner Meldung:
Die BNetzA hat mir noch ein Abschlussbericht zukommen lassen:
Sehr geehrter Herr Roos,
vielen Dank für Ihre Unterstützung am 7. Januar.
Mit den von Ihnen an dem Tage vorgenommenen Testaussendungen konnten bei Hrn.
xxx keine Störungen reproduziert werden. Hr. xxx war mit diesem Versuch
soweit zufriedengestellt (überzeugt), weitere Klagen sind uns seitdem nicht mehr
zugetragen worden. Der Fall ist für uns damit abgeschlossen.
Hrn. yyy konnten wir eine Lösung anbieten, mit der das Problem relativ einfach
zu beseitigen ist, den dafür erforderlichen Ferritring wollte er sich aber selber
besorgen. Die für die Beschaffung erforderlichen Daten haben wir ihm inzwischen
zukommen lassen.
Mit den an Ihrer Station (soweit erforderlich) vorgenommenen Messungen hat sich
keine Beanstandung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Auch dieser "Störfall" ist also erledigt.
Für die freundliche Unterstützung möchte ich mich bei DJ6AN (DARC EMV-Referent), Ulfried Ueberschar, und bei den Herren der
BNetzA bedanken. Unterstüzung fand ich auch in den Veröffentlichungen von DL9AH, Arno Weidemann zur EMV-Störproblematik.
Da es sich bei unseren Aussendungen um gewollte und ja auch zulässige Abstrahlung handelt greift bei EMV-Problemen hier
das EMVG.
"Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220), das durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409) geändert worden ist"
Dort ist u.a. zu lesen:
"(1) Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass
1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von
Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind,
um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können."
Demnach haben wir in Sachen EMV-Problematik nichts zu befürchten, oder?
Es geht hierbei nicht um Personenschutz- und HSM-Grenzwerte. Auch die von der Jubelelektronik selbst auferlegten Grenzwerte
zur EMV-Einstrahlungsfestigkeit (3V/m eff.) haben hier keine Bedeutung. Wobei ich bezweifele das die Grenzwerte auch mit
CE-Kennzeichnung immer eingehalten werden. Ganz übel sieht es bei den China-Böllern aus.
Bei der Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nach BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder, August 2002) an der eigenen Grundstücksgrenze (kontrollierbarer Bereich) treten zwangsläufig
Kollisionen mit den EMV-Mindestanforderungen der Unterhaltungselektronik auf.
So dürften innerhalb des kontrollierbaren Bereichs bei der Aussendung im 160m-Band max. 64,4V/m, im 80m-Band max.
45,54V/m, im 40m-Band max. 32,77V/m und ab dem 20-Band bis zum 10-Band max. 27,5V/m (elektromagnetischen Feld, E-Feld)
auftreten. Für die Unterhaltungselektronik gelten die selbst auferlegten Mindestanforderungen (EN55020) von 3V/m. Das sind
aber auch nur Mindestanforderungen!
Es muss bei gewollten Nutzaussendungen und EMV-Einstrahlungsproblemen vom jeweiligen Hersteller nachgebessert werden!
Hier greift das übergeordnete EMVG. Eigentlich gibt es hierzu keine 2 Meinungen.
Leider wird diese Tatsache nicht immer einfach zu vermitteln sein.
05.2010, DK6NR
Störende Beeinflussungen
Definition:
Eine „Störende Beeinflussung“ wird (zusammengefasst) durch technische Mängel oder Unzulänglichkeiten von fremden Geräten
oder Anlagen (z.B. in der eigenen, technisch einwandfreien Empfangsanlage) verursacht.
Dagegen wird (sinngemäß) eine „Störung“ durch eine Nebenaussendung einer (der eigenen) Funkanlage verursacht.
Quelle: Arno Weidemann, DL9AH
Diese Zusammenhänge sollte man nicht ausseracht lassen!
Ende Januar 2014 wurden von mir im 80m-Band „Störende Beeinflussungen"
(Download, 868 kb) wahrgenommen.
Aufgenommen am 23.03.2014, gegen 11:00 Uhr (local) bei 3.677 kHz in LSB mit 2,4 kHz Filterbandbreite.
Das Signal ist in der Frequenz stabil mit 65Hz moduliert, ca. 4 kHz breit und ca. alle 15 kHz vorhanden.
Es ist auch auf dem 40m- und 20m-Band bei mir zu hören.
Ich kontaktierte meinen, in der nächsten Strasse befindlichen, Funkamateur-Nachbar Jörg, DO8HF, der mir diese Erscheinung
auf dem 80m-Band bestätigen konnte.
Andere in den Nachbarorten wohnende Funkamateure konnten diese störenden Beeinflussungen nicht hören. Also konnte das Signal
nur aus meiner unmittelbaren Umgebung kommen. Im eigenen Garten an einer Rahmenantenne konnte das Signal nicht vernünftig
detektiert werden.
Am 06.04.2014 begaben sich Jörg und ich mit Reiseempfänger und einem Greif (80m-Peilempfänger von RFT) bewaffnet auf die
Suche. In der Mitte unserer beiden Standorte wurden wir dann auch fündig. Am gleichen Tag wurden dann auch die Meldungen an
die BNetzA (Bundesnetzagentur) abgesetzt.
Die BNetzA meldete sich auch zeitnah, hatte einige Fragen und es wurde ein Termin am 14.04.2014 mit Jörg (ich musste leider
zur Arbeit)vereinbart. Die BNetzA hatte bei Jörg Probleme das Störsignal an den eigenen Geräten zu identifizieren. Wir hören
i.d.R. in einem Seitenband die BNetzA aber in AM.
Nach einigem hin und her haben sich dann die Herren an der Strasse entlang auf die Suche gemacht und konnten (an der gleichen
Stelle wie wir) ein "nicht unerhebliches Störsignal" ausfindig machen. Eine nähere Untersuchungen ergab ein Defekt (vermutlich
eine Pumpe) an einer Heizungsanlage. Der Hauseigentümer bekommt eine schriftliche Nachricht in dem er aufgefordert wird, die
Heizungsanlage in einem technisch einwandfreiem Zustand zu versetzten. Wann das aber gemacht wird, steht noch aus...
Auch wurde am gleichen Tag noch ein anderes Störsignal durch die BNetzA aufgenommen. Kurzerhand wurde ein Schaltnetzteil
an einem Notebook, in einem anderen Hause, durch die BNetzA stillgelegt. So schnell kann das gehen!
Es zeigt sich wieder einmal, das wir nur in Zusammenarbeit mit der BNetzA gegen "Störungen" und EMV-Problemen vorgehen können.
Das Klingeln an der Haustür eines Verursachers wird nichts bringen. Warum sollte auch jemand einer Aufforderung zur
Störungsbeseitigung durch irgendwelche Privatpersonen folgen? Zumal wenn komische Typen mit Geräten in
der Hand und aufgesetzten Kopfhören vor einem stehen!
Es tut sich etwas! Am 12.05.14 erhielt ich einen Anruf von der BNetzA. Mir wurde die Frage gestellt ob sich etwas an der
Störungssituation verändert hat. Diese Frage musste ich leider mit einem "nein" beantworten. "Das habe ich mir anders
vorgestellt..." so der freundliche Herr von der BNetzta. Über eingeleitete Maßnahmen erhielt ich aber keine Auskunft...
So, nach Pfingsten hat nun der Hauseigentümer mit einem Elektricker einen Gerätestecker an einer der Pumpen erneuert.
Seit dem ist erst einmal Ruhe. Allerdings ist der Elektriker der Meinung das noch ein Bleirohr (!?) um die Leitung installiert
werden sollte.